Eintritt in die Schlossanlage mit Museen, Sonderausstellungen und Führungen.
PERSONENGEBUNDEN
Die Jahreskarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Bei unberechtigter Verwendung wird die Jahreskarte seitens unseres Aufsichtspersonals einbehalten und der Schlossverwaltung übergeben.
GÜLTIGKEIT
Die Jahrekarte ist ab Kaufdatum, 1 Jahr gültig. Einschränkungen des Zugangs bleiben vorbehalten z. B. aufgrund von Sonderveranstaltungen, baulichen Maßnahmen oder gesetzlichen Vorgaben.
UMTAUSCH/RÜCKGABE
Ein Umtausch oder Rückgabe der Jahreskarte ist ausgeschlossen.
VERLUST
Ein Ersatz der Jahreskarte ist leider aus system- und kassentechnischen Gründen nicht möglich, da die Jahreskarte systembedingt nur für ein Jahr ab aktuellem Tagesdatum ausgestellt werden kann. Des Weiteren sind aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen hinterlegt, daher kann eine Re-Aktivierung der verlorenen Jahreskarte nicht vorgenommen werden.